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  • Die CE-Konformitätskennzeichnung steht als Abkürzung für Europäische Gemeinschaften (franz. "Communautés Européennes"). Das CE-Zeichen zeigt die Übereinstimmung des Produktes mit den jeweils maßgebenden EU-Richtlinien und ihren technischen Spezifikationen. Es ist weder ein Gütezeichen noch eine Ursprungsbezeichnung, sondern bezieht sich ausschließlich auf die wesentlichen Anforderungen.

    Mit dem CE-Zeichen trägt das Produkt eine europaweite einheitliche Kennzeichnung und ist für den freien Warenverkehr in allen EU-Ländern freigegeben.

    Beachten Sie bitte, dass die angeführten technischen Werte der Fenster und Türen an definierten Prüfkörpern ermittelt wurden. Davon abweichende Ausführungen und Abmessungen können andere Werte ergeben.


    Anforderungen an Fenster und Türen

    • Schlagregendichtheit

    • Luftdurchlässigkeit

    • Windwiderstandsfähigkeit

    • Schallschutz

    • Wärmedurchgang

    • Tragvermögen von Sicherheitseinrichtungen

    • Gefährliche Substanzen

    • Zusätzlich für Türen: Stoßfestigkeit, Höhe, Fähigkeit zur Freigabe und Bedienungskräfte-Antrieb

    Die CE-Kennzeichnung gemäß der Bauproduktenrichtlinie erfolgt auf Basis harmonisierter europäischer technischer Spezifikationen. Bei allen Internorm-Fenstersystemen (ausgenommen Fixverglasungen) finden Sie diese auf dem am Produkt angebrachten Etikett im Falz.

    CE-Logo

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